Autocom-Service-Cottbus
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Analoge Fahrtschreiber (mit Diagrammscheibe)

1314.37
1318.27 und 1318.24 (2 Fahrer und 1 Fahrer)
1319.27
MTCO 1324......

Digitaler Tachograph (DTCO) mit Fahrerkarte

DTCO 1381.....

DTCO 4.1

Zum ersten Mal in seiner mittlerweile hundertjährigen Geschichte bekommt der Tachograph vom Gesetzgeber weitere Kontrollfunktionen zugewiesen, die über die Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten und der Geschwindigkeit hinausgehen. Hier ein Überblick, welche Daten der intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Version VDO DTCO 4.1 darüber hinaus noch aufzeichnet:

- Fahrer- und Fahrzeugidentifikation
- Grenzübertritte bei Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen
- Be- und Entladevorgänge
- Fahrzeugposition
- Arbeitszeiten
- Verkürzte Ruhezeiten, die zweimal hintereinander eingelegt werden können
- etc.

SMART VERBUNDEN MIT DEM DTCO 4.1

Bislang benötigte man ein mobiles Tool wie den SmartLink oder einen Kartenleser, um die Daten zu Fahr- und Ruhezeiten auszulesen. Beim intelligenten Tachographen der zweiten Version wurde die Konnektivität nochmal erhöht. Neben der ITS-Schnittstelle, die in den neuen Fahrtenschreibern verpflichtend implementiert sein muss, verfügt der DTCO 4.1 auch über eine Bluetooth-Schnittstelle.

VERTRAUENSWÜRDIGE DATEN DURCH MAXIMALEN DATENSCHUTZ

Der intelligente Tachograph stellt zwar vertrauenswürdige Daten zur Verfügung, aber wie sicher sind die Daten? Flottenbetreiber können aufatmen! Zudem verwendet er schon heute die Daten des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo, was in Zukunft ein weiteres Plus an Sicherheit bietet.

BESTENS GEORTET MIT DEM DTCO 4.1 UND GALILEO

Wo sich ein Nutzfahrzeug gerade aufhält oder ob eine Grenze übertreten wird, erfasst der intelligente Tachograph über das europäische abgesicherte Galileo-Signal automatisch. Sobald die Betreibergesellschaft des Galileo-Satellitensystems Positionsdaten in authentifizierter Form zur Verfügung stellt, wird hierdurch ein weiteres Plus an Sicherheit für die Daten entstehen. Flottenbetreiber müssen sich aber keine Sorgen machen: Auch in der Übergangsphase besteht für alle Beteiligte Rechtssicherheit durch die kürzlich von der Europäischen Kommission verabschiedete Regulation (EU 2023/980).

MEHR PLATZ FÜR DATEN

Auch in Sachen Datenspeicher ist der intelligente Tachograph (2. Version) zukunftsfähig. Schon heute eignet er sich für die neuen Fahrerkarten mit erweiterter Speicherkapazität, die erst Ende 2024 verpflichtend ist. Gesammelte Daten müssen dann für 56 Tage statt ursprünglich für 28 Tage gespeichert werden. Trotzdem kann der neue Fahrtenschreiber natürlich auch alle anderen Generationen von Fahrerkarten, die heute im Umlauf sind, verarbeiten

 

(Quelle: VDO)

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