- Fahrtenschreiber Austauschservice, egal ob Analog oder bereits Digital:
Sie kommen mit Ihrem Fahrzeug zu uns, wir tauschen den defekten Tachographen aus und Sie bekommen direkt ein Austauschgerät eingebaut, die zugehörige Überprüfung nach § 57b StVZO führen wir selbstverständlich sofort im Anschluß durch, so das Sie im Regelfall spätestens nach 3 Stunden wieder Einsatzbereit sind.
- Nachrüsten von digitalen Fahrtschreibern
- Fahrtenschreiberprüfung nach § 57b StVZO, die alle 2 Jahre durchgeführt werden muss
- Besitzen Sie bereits digitale Tachographen, dann übernehmen wir gerne das Auslesen und Archivieren der Daten für Sie und brennen Sie Ihnen auf CD bzw. geben Sie Ihnen per USB-Stick mit.
- Auslesen der Fahrerkarten bei digitalen Tachographen (DTCO) alle 28 Tage
- Auslesen des digitalen Tachographen (DTCO) im Fahrzeug alle 3 Monate
- Einbau von Taxametern und Wegstreckenzählern (alle Modelle)
- Einbau Komplettpaket für Fiskalpflicht ab 01.01.2017
- Einbau von Alarmanlagen
- Einbau Taxi-Dachzeichen
- Einbau von Unfalldatenspeichern (UDS)
- Programmierung der Taxameter mit den jeweiligen Tarifen
- Erstellung von Wegstreckenzählerprogrammen mit gewünschten Preisen
- Wegangleichung
- Datum und Uhrzeit stellen im Taxameter
- auf Wunsch fahren wir für Sie auch zum Eichamt
Wann sollte ich das Tacho überprüfen lassen?
- wenn Reifen bzw. Felgen aufgezogen werden, die nicht im Fahrzeugschein eingetragen sind
- ein Tachometer eingebaut wurde, der nicht dem Fahrzeugtyp bzw. der Baureihe entspricht
- Differenzen zwischen Anzeige auf dem Tacho und der tatsächlichen Geschwindigkeiten auftreten
(Vergleichsfahrten
Warum sollte ich die Überprüfung machen lassen?
- Forderungen entsprechend der StVZO § 57
- EG Richtlinie 75 / 443
- weil Sie die Reifengröße verändert haben und ohne Überprüfung nicht durch den TÜV kommen
Wann ist eine Tachoangleichung nötig?
- wenn die Differenz zur tatsächlichen Geschwindigkeit zu hoch ist
- bereits wenn das Tacho 1 km/h weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigt